Mitgliedschaft

Hier finden Sie alle Informationen über die Mitgliedschaft im Bonner Ruderverein 1882 e.V.

Gerne informieren wir Sie über die „Grundregeln“ des BRV in der Satzung

Rudern ist ein anspruchsvoller Sport und wer ihn ausübt trägt Verantwortung für sich, andere und die Boote. Dies ist in der Ruderordnung geregelt.
Ausführliche Informationen über die Höhe des Beitrages regelt die Beitragsordnung

Hier ein Auszug aus der Beitragsordnung:

Die Beitragsordnung des Bonner Ruder-Verein 1882 e.V.

gültig ab 1.1.2020

Aufnahmegebühren

Erwachsene 100,00 €

Kinder oder Jugendliche (< 18 Jahre) 0,00 €

Wer an der Ruderausbildung im Bonner Ruder-Verein teilgenommen hat, ehemals Mitglied eines Bonner Schülerrudervereins war oder eine Steuererlaubnis und -fähigkeit nach Rücksprache und Prüfung durch den Ruderwart/die Ruderwartin erhalten hat, muss keine Aufnahmegebühr bezahlen. Die Ausbildungsgebühren sind in der Beschreibung der Ruderausbildung beschrieben.

Jahresbeiträge

R: Regelbeitrag: 36 €/Monat entspr. 432 €/Jahr

E: Ermäßigter Beitrag bei grundsätzlich sehr geringer Ruderaktivität (inaktive Mitglieder) für Mitglieder in einer besonderen Lebenssituation:
18 €/Monat entspr. 216 €/Jahr

A: Mitglieder, die sich in Ausbildung oder im Studium befinden sowie Teilnehmer/-innen am Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligen Sozialen Jahr und vergleichbarer Freiwilligendienste, längstens bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres: 12 €/Monat entsp. 144 €/Jahr

S: Kinder oder Jugendliche (< 18 Jahre), Kinder unter 18 Jahren von Mitgliedern sind beitragsfrei: 7 €/Monat entspr. 84 €/Jahr

X: auswärtige aktive Mitglieder, Wohnsitz außerhalb eines Umkreises von 50 km vom BRV: 24 €/Monat entspr. 288 €/Jahr

Die Beitragserhebung bei Neuaufnahmen erfolgt ausschließlich über Lastschrift. Bei Neuaufnahmen entsteht die Beitragspflicht ab dem Monat, in dem die Aufnahme des Mitgliedes durch den Vorstand erfolgt. Die halbjährlichen Beiträge sind jeweils zum 01.01. und zum 01.07. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.

Änderungen bzgl. der Beitragsklassen-Einstufung sind dem Vorstand unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Die Einstufung in die Beitragsgruppe A und S ist jährlich bis zum 15.12. für das Folgejahr schriftlich bei dem Vorstand unter Vorlage entsprechender Nachweise zu beantragen.

In der Jugendordnung sind die Ziele und Kompetenzen der Jugendabteilung geregelt.

Wollen Sie mitmachen? Hier finden Sie den BRV-Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft.