Lockerungen für Geimpfte und Genesene
Der Bundesrat hat am heutigen Freitag der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, mit der speziell auch für den Sport Lockerungen für Geimpfte und Genesene eingeführt werden, zugestimmt. Die Bundesjustizministerin hat mitgeteilt, dass die Verordnung am Sonntag, den 09.05.2021, in Kraft treten soll.
Kurz gefasst werden Geimpfte und Genesene bei der Berechnung von Personenzahlen für den Sport nicht mitgezählt.
Allerdings ist immer noch zwischen den Regelungen bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 100 und einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 zu unterscheiden.
Dies ermöglicht für einige das Rudern in größeren Booten. Aber neben den Inzidenz-Zahlen sind auch die Vorgaben der Ausnahmeverordnung zu beachten: der Genesenennachweis darf nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als sechs Monate sein. Bei der vollständigen Impfung müssen nach der letzten erforderlichen Impfung mindestens 14 Tage vergangen sein, damit ein vollständiger Impfschutz gewährleistet ist.