Inzidenz ab 35 – neue Coronaschutzverordnung
Seit dem 20. August gilt in NRW die neue Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 17. August. Für unser Bootshaus und den Ruderbetrieb hat dies folgende verändernde Auswirkungen. Wir bitten um Beachtung, dass
- Die Nutzung des Kraftraums nur für Immunisierte und Getestete zulässig ist.
- Die Nutzung von gastronomischen Angeboten in den Clubräumen (Innenräumen) ebenfalls nur für Immunisierte und Getestete zulässig ist.