Einschränkungen für den Ruderbetrieb
Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung bedeutet erneut Einschränkungen für den Ruderbetrieb und die Nutzung des Bootshauses. Es kann gerudert werden – allerdings nur im Einer, Zweier oder bei größeren Booten wenn die Mannschaft aus demselben Hausstand kommt.
Wir bitten um Beachtung folgender Regeln:
- Bei Betreten und Verlassen des Bootshauses bitte weiterhin Händedesinfektion durchführen.
- Alle Indoor-Aktivitäten sind untersagt (§ 9 Abs.1 CoronaSchV).
Das betrifft jegliches Training in der Mehrzweckhalle (auch alleine), die Nutzung der Sauna und die Nutzung der Räumlichkeiten im Obergeschoss. Der Ruderkasten im ARC ist gesperrt.
Ein Wintertraining findet nicht statt.
Die Umkleiden und Toiletten können jeweils durch eine Person gleichzeitig genutzt werden.
Die Entnahme der Boote und des Zubehörs aus den Bootshallen ist gestattet.
Innerhalb des Bootshauses gilt Maskenpflicht. - Nach Auslegung durch den Nordrhein-Westfälischen Ruderverband (NWRV) ist das Rudern erlaubt:
– im Einer
– im Zweier ohne Steuermann/ohne Steuerfrau
– in größeren Booten, sofern alle Ruderinnen und Ruderer aus demselben Hausstand kommen.
Die öffentlichen Rudertermine sind abgesagt.
Nach dem Rudern sind wie gewohnt alle Kontaktflächen (Skullgriffe, Rollsitze) mit den bereitstehenden Desinfektionstüchern zu desinfizieren. - Die obere Etage des Bootshauses bleibt geschlossen.
Auch der Aufenthalt ohne Bewirtung nach dem Rudern ist nicht möglich.
Alle Vereinsveranstaltungen sind abgesagt. - Außerhalb des Bootshauses und außerhalb der Sportausübung dürfen sich Personen des eigenen und eines weiteren Hausstands ohne Einhaltung des Mindestabstands bis max. 10 Personen treffen. Ansonsten ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten.
Dies gilt auf dem gesamten Gelände des Bonner Ruder-Vereins und auf dem Steg.
Bitte helft mit Eurem umsichtigen Verhalten mit, dass dieser Lockdown light Ende November wieder aufgehoben werden kann.