Die Regeln ab 11. Mai 2020
Gemäß dem Nordrhein-Westfalen-Plan treten weitere Lockerungen in Kraft. Das bedeutet für das Rudern und den Aufenthalt in unserem Bootshaus:
- Es dürfen sich nun auch Personen zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen.
Das gemeinsame Rudern zweier Paare / Familien ist damit nach unserer Auffassung wieder möglich, wenn zwischen den Paaren / Familien der Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m eingehalten wird.
Einzelpersonen halten ebenfalls des Sicherheitsabstand ein, wenn sie nicht in gerader Linie verwandt, Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartner sind oder in häusl. Gemeinschaft leben.
Der Sicherheitsabstand wird gewahrt, wenn zwischen zwei Ruderern ein Ruderplatz frei bleibt.
Der Sicherheitsabstand ist auch beim Transport der Boote zwingend einzuhalten. - Ebenfalls kann unsere Mehrzweckhalle wieder genutzt werden. Wir weisen auch hier auf die Einhaltung des Sicherheitsabstands hin.
Es ist erforderlich, die bekannten Hygieneregeln auch bei der Benutzung der Boote und Sportgeräte unbedingt einzuhalten, das bedeutet:
- Wer Symptome einer Coronavirus-Infektion zeigt oder sich krank fühlt, darf nicht zum Bootshaus kommen.
- Duschen, Umkleiden und alle Gemeinschaftsräume bleiben gesperrt. Die Toiletten dürfen benutzt werden.
- Sportlerinnen und Sportler kommen umgezogen ans Bootshaus und verlassen dieses unmittelbar nach dem Sport wieder. Ansammlungen und enger Kontakt sind untersagt.
- Es darf sich immer nur eine Mannschaft gleichzeitig in der Bootshalle oder auf dem Steg befinden.
Sollten sich mehrere Mannschaften oder Einer-Ruderinnen und -Ruderer am Bootshaus treffen, ist jeweils außerhalb des Bootshauses unter Einhaltung des Abstands von 1,5 m zu warten, bis die Halle betreten werden kann.
- Nach dem Rudern werden die Skullgriffe und Rollsitze mit den bereitstehenden Desinfektionstüchern gründlich abgewischt, ebenso die Griffe der Sportgeräte in der Mehrzweckhalle.
- Am Waschbecken in Halle 3 und in den Erkertoiletten stehen Seifenspender. Auf die Bedeutung gründlichen Händewaschens wird hingewiesen. Bitte ein eigenes Handtuch mitbringen.
- Zusätzlich werden Desinfektionsmittelspender zur Händedesinfektion installiert.
- Es wird dringend empfohlen, beim Aufenthalt am Bootshaus eine Alltagsmaske zu tragen. Zum Sport darf diese abgenommen werden.
Wir bitten alle Mitglieder darum, diese Richtlinien, insbesondere die Abstandsregel, sorgfältig einzuhalten, da unser Tun durch Passanten und auch das Ordnungsamt kritisch begleitet wird.
Unsere neue Freiheit kann jederzeit durch die Ordnungsbehörden wieder eingeschränkt werden, was sicherlich nicht in unserem Sinne wäre.
Erfreulicherweise darf nun auch unsere Gastronomie einen eingeschränkten Betrieb wieder aufnehmen.
Elke Schnell wird am Mittwoch zu gewohnter Zeit ein Essen anbieten. Die Bestuhlung wurde so geändert, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können.
Auch in den Gastronomieräumen muss der Abstand von 1,5 Metern unbedingt eingehalten werden. Mund und Nasenschutz dürfen am Tisch ausgezogen werden. Bei jeder Bewegung im Restaurant und auf der Terrasse muss er wieder aufgesetzt werden. Es wird gebeten, die Desinfektions-Möglichkeiten im Eingangsbereich zu nutzen.