2G+ indoor!
Die neue Coronaschutzverordnung für NRW vom 30.12.21 hat auch Auswirkungen auf den Sportbetrieb. Für die Ausübung in Innenräumen ist zukünftig die 2G+-Regel vorgeschrieben. Gefordert ist zusätzlich zum vollständigen Impfstatus ein aktueller Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Die Betreuer der Winterangebote werden die Gültigkeit des Tests prüfen – und dann kanns ans Workout gehen. Weiterhin viel Spaß dabei.