Rudern nur noch im Einer erlaubt
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder des Bonner Ruder-Vereins 1882 e.V.,
die Dynamik der Anti-Corona-Maßnahmen bleibt unverändert hoch. So gibt es nun eine erneute Aktualisierung der CoronaSchV, die leider unsere Möglichkeiten zu rudern weiter einschränkt.
Mit der Konkretisierung der Regelung in §9 Abs. 1 CoronaSchV, gültig seit 10.11.2020, gilt folgende Regelung:
Ab sofort darf nur noch im Einer gerudert werden.
Das Rudern mit einer Mannschaft aus zwei Haushalten ist verboten. Ob eine Mannschaft aus einem Haushalt im Zweier rudern darf, ist umstritten. Der NW-Ruderverband ist um eine Klärung bemüht. Bis dahin bitten wir, das Rudern im Zweier und in größeren Booten in jeglicher Konstellation zu unterlassen.
Alle anderen Regelungen entsprechend unserer Rundmail vom 02.11.2020 bleiben unverändert bestehen.
Wir verfolgen die Entwicklung wie gewohnt aufmerksam in engem Kontakt mit dem Landesruderverband und den umliegenden Vereinen und hoffen mit Euch auf eine baldige Lockerung.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Keppler, Dr. Irmgard Schuppert