Die neue Coronaschutzverordnung für NRW vom 30.12.21 hat auch Auswirkungen auf den Sportbetrieb. Für die Ausübung in Innenräumen ist zukünftig die 2G+-Regel vorgeschrieben. Gefordert ist zusätzlich zum vollständigen Impfstatus ein aktueller Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Die Betreuer der Winterangebote werden die ...
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